Spruchabwehr

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Sara
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Spruchabwehr

Beitragvon Sara » Mi 9. Sep 2015, 18:50

habe mal eine frage zu spruchabwehr
im GRW auf seite 218 heißt es das dem verteidiger auch die spruchabwehr würfel zur verfügung stehen heißt Antimagie meine frage diesbezüglich ist bekommt er den wert den man in antimagie setzt oder den gesamtwert der sich aus dem Magie Atribut plus der Fähigkeit antimagie zusammen setzt.

ein Beispiel
meine Sara hat 6 magie und 2 auf antimagie trift es zu das es zusammen zählt wären das 8 würfel wen nur die anzahl auf antimagie zählt sind es nur nioch 2.

ich denke ja das es im kombopack genommen wird also 8

was meint ihr.
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Herr Schmitt
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon Herr Schmitt » Do 10. Sep 2015, 09:01

Frage 1:
"Ein Zauberer kann Spruchabwehr einsetzen, um sich und andere gegen einen Zauber zu schützen, der gerade gewirkt wird." [S.218]
Bedeutet das die letzte Aktion von Sara " Ich beschütze übrigens alle meine Teammitglieder mit meiner Antimagie" und den restlichen Run über waren diese geschützt nicht regeltechnisch war? Fände ich angemessen, bin aber noch nicht genug in der Thematik drin ... Interpretation meinerseits: " der gerade gewirkt wird" bedeutet man kann nur schützen wenn man weiß das was passiert, aktiv in diesem moment, nicht einfach so pauschal. wird eventuell gestützt durch die 'lediglich' freie handlung die dafür aufgewendet werden muss ...

Frage 2:
"Ein geschützter Charakter muss außerdem innerhalb des Sichtfelds des Zauberers bleiben, um in den Genuss der Spruchabwehr zu gelangen." [S.218]
Wenn Sara kurz wegschaut, isses vorbei? und wenn sie blinzelt? jemand durchs Blickfeld huscht? ...

Zu deiner Frage Alex hier meine Meinung:
"Wird ein Zauberspruch gegen einen geschützten Charakter gewirkt, stehen diesem neben seinem jeweiligen Attribut (Konstitution oder Willenskraft)
auch die Spruchabwehrwürfel für die Spruchwiderstandsprobe zur Verfügung." [S.216]

zum einen und zum anderen
"Immer wenn ein Spieler eine Probe ablegt, wirft er eine Anzahl Würfel, die seinem Würfelpool entsprechen. Der Würfelpool ist die Summe aus der passenden Fertigkeit und dem mit ihr verbundenen Attribut, plus oder minus aller Modifikatoren, die für diese spezielle Situation zur Anwendung kommen." [S.82]
und dann schließlich noch
"Modifikatoren ergeben sich aus Verletzungen und äußeren Umständen, die das Vorhaben des Charakters beeinflussen." [S.83]

Zum ersten sollten wir klären ob die Spruchabwehr in diesem Fall als Fertigkeit oder als Mod zählt. Ich bin zuerst von Fertigkeit ausgegangen und dann wäre die Sachlage klar. Aber jetzt glaube ich das es ein Mod ist. Diskussion?!

Trotzdem glaube ich das lediglich die Fertigkeitswürfel benutzt werden weil:
"Ein Zauberer, der aktiv Spruchabwehr einsezt, kann sich damit sogar gegen Zaubersprüche schützen, von denen er nichts weiß, besonders gegen Wahrnehmungs- und Illusionszauber, da er das Mana in seiner Umgebung aktiv „stört”." [S.82]
Hierraus lese ich einen Unterschied zwischen aktiver und passiver Spruchabwehr ... und bei aktiver Spruchabwehr können dementsprechend Attribut und Fertigkeit genutzt werden. An dieser Stelle wird eure Meinung zu meiner ersten Frage oben interessant bzw essentiel wichtig ! . . . (und ganz ganz vll spricht das auch ein wenig gegen mich: "Beachten Sie, dass Spruchabwehr nicht „verbraucht” wird, wenn sie gegen einen Zauberspruch eingesetzt worden ist; sie schützt die jeweiligen Charaktere vor weiteren Zaubersprüchen, bis der Zauberer beschließt, die Spruchabwehr zu beenden." [S.82] Für die zweite Frage jedenfalls nicht unbedingt, weil das kann sich ja trotzdem weiterhin auf das BF des Zauberers beziehn ... !)
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Sara
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon Sara » Do 10. Sep 2015, 10:18

zu frage 1 und 2 :
ich denke du hast dir die fragen schon unten selbst beantwortet spruchabwehr bleibt so lange aufrecht wie der zauberer es sagt oder der zu schützende das sichtfeld verlässt.
was das blinzeln angeht oder jemand huscht durchs blickfeld nun denke ich das das vernachlässigbar ist bsp. wen du dir etwas anschaust und mit deiner hand vor dem gesicht wedelst muss du schon sehr langsam sein um das gesehene nicht mehr zu sehen.
was das wegschauen angeht denke ich kommt es erstens darauf an wie lange man wegschaut und ob sich das ziel noch im perefären sichtfeld befindet.
was das abweheren angeht denke ich das kein Mundaner charakter weiß ob er gerade einen spruch wiedersteht da magie nicht zu sehen ist, weswegen ich denke das es für einen mundanen charakter eigentlich immer eine unterbewuste wiederstandsprobe ist.
wenn ich meine teammitglieder schütze wird die spruchabwehr aktiv genutzt was bedeutet sollte ich den spruch nicht bemerken solltest du int + magie (3) würfeln um zu sehen ob ich es bemerke.
Anders verhält es sich bei mir da ein mage auf sich immer spruchabwehr wirkt nur ob er es bemerkt oder nicht ist halt dir überlassen.
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon KampfSchneggy » Do 10. Sep 2015, 11:41

Aaaaalso..
Herr Schmitt hat geschrieben:Frage 1:
"Ein Zauberer kann Spruchabwehr einsetzen, um sich und andere gegen einen Zauber zu schützen, der gerade gewirkt wird." [S.218]
Bedeutet das die letzte Aktion von Sara " Ich beschütze übrigens alle meine Teammitglieder mit meiner Antimagie" und den restlichen Run über waren diese geschützt nicht regeltechnisch war? Fände ich angemessen, bin aber noch nicht genug in der Thematik drin ... Interpretation meinerseits: " der gerade gewirkt wird" bedeutet man kann nur schützen wenn man weiß das was passiert, aktiv in diesem moment, nicht einfach so pauschal. wird eventuell gestützt durch die 'lediglich' freie handlung die dafür aufgewendet werden muss ...

Der Zusatz "der gerade gewirkt wird" ist mir jetzt auch neu aber der verändert einiges. Bin da bei Markus interpretation, gehe aber sogar noch weiter und sage die Spruchabwehr gilt nur einzig und ausschließlich für diesen einen Zauber. Denn da steht "gegen einen Zauber zu schützen der gerade gewirkt wird".

Herr Schmitt hat geschrieben:Frage 2:
"Ein geschützter Charakter muss außerdem innerhalb des Sichtfelds des Zauberers bleiben, um in den Genuss der Spruchabwehr zu gelangen." [S.218]
Wenn Sara kurz wegschaut, isses vorbei? und wenn sie blinzelt? jemand durchs Blickfeld huscht? ...

Blinzeln darf nicht stören, auch nicht wenn jemand kurz durchs Blickfeld huscht. Wegschauen aber schon.

Herr Schmitt hat geschrieben:Zu deiner Frage Alex hier meine Meinung:
"Wird ein Zauberspruch gegen einen geschützten Charakter gewirkt, stehen diesem neben seinem jeweiligen Attribut (Konstitution oder Willenskraft)
auch die Spruchabwehrwürfel für die Spruchwiderstandsprobe zur Verfügung." [S.216]
zum einen und zum anderen
"Immer wenn ein Spieler eine Probe ablegt, wirft er eine Anzahl Würfel, die seinem Würfelpool entsprechen. Der Würfelpool ist die Summe aus der passenden Fertigkeit und dem mit ihr verbundenen Attribut, plus oder minus aller Modifikatoren, die für diese spezielle Situation zur Anwendung kommen." [S.82]
und dann schließlich noch
"Modifikatoren ergeben sich aus Verletzungen und äußeren Umständen, die das Vorhaben des Charakters beeinflussen." [S.83]

Zum ersten sollten wir klären ob die Spruchabwehr in diesem Fall als Fertigkeit oder als Mod zählt. Ich bin zuerst von Fertigkeit ausgegangen und dann wäre die Sachlage klar. Aber jetzt glaube ich das es ein Mod ist. Diskussion?!

Ganz anders. Wird eindeutig durch das Beispiel auf Seite 219
SR4A 219 hat geschrieben:Amul schützt drei seiner Freunde mit Spruchabwehr, als sie plötzlich mit einem Manaball angegriffen werden. Jeder seiner drei Freunde wirft seine eigene Willenskraft, um dem Zauber zu widerstehen, und erzielt jeweils 1 Erfolg. Amul wirft seine Spruchabwehr einmal und erzielt 2 Erfolge. Die Spruchabwehr­-Erfolge werden zu den Erfolgen jedes Ziels addiert, sodass jedes 3 (1 + 2) Erfolge hat, um sich gegen den Manaball zu wehren.

Also Alex wirft die Spruchabwehr und die Erfolge werden zu denen des Widerstands der geschützten addiert. Das Beispiel macht es klar, im Text ist das saubklöd geschrieben jetzt wenn man weiß wie es gemeint ist

Sara hat geschrieben:was das wegschauen angeht denke ich kommt es erstens darauf an wie lange man wegschaut und ob sich das ziel noch im perefären sichtfeld befindet.

Wenn das Ziel aus Blickfeld verschwindet, heißt doch genau das: Solange es auch nur im periphären (so schreibt man das übrigens) Sichtfeld befindet ist alles gut
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon Sara » Do 10. Sep 2015, 12:02

zu erstens

Der Zusatz "der gerade gewirkt wird" ist mir jetzt auch neu aber der verändert einiges. Bin da bei Markus interpretation, gehe aber sogar noch weiter und sage die Spruchabwehr gilt nur einzig und ausschließlich für diesen einen Zauber. Denn da steht "gegen einen Zauber zu schützen der gerade gewirkt wird".

in den regeln steht " beachten sie das spruchabwehr nicht verbraucht wird wen sie gegen einen zauberspruch eingesetzt worden ist sie schützt die jeweiligen charakter vor weiteren zaubersprüchen, bis der zauberer beschließt die spruchabwehr zu beenden

dieser text besagt das man vor allen zaubern geschützt ist nicht nur vor EINEN und der text sagt auch das solange die spruchabwehr aktiv ist ( ich sage das ich einen spieler schütze ) die magie aktive gesört wird und dadurch auch zauber abgewehrt werden die ich nicht bemerke somit kann es sein das ein kampfzauber neutralisiert wird und ich es noch nicht mal mitbekomme, der Mundane charakter bekommt das eh net mit.


ps. ich habe keine ahnung wie ihr das immer mit den texten macht
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon KampfSchneggy » Do 10. Sep 2015, 12:05

Ein Anfang wäre mal bei Zitaten die Seitenzahl anzugeben. Über das benutzen der Zitatfunktion des Forums reden wir dann wann anders -.-
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon Sara » Do 10. Sep 2015, 12:28

die gesamte regel diskusion geht um die regel Spruchabwehr auf seite 218/219 wie oben schon mal erwähnt dachte nicht das solange man sich auf diesen text bezieht eine seite erforderlich ist.

und ok danke
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon Herr Schmitt » Do 10. Sep 2015, 21:34

Sara hat geschrieben:habe mal eine frage zu spruchabwehr
im GRW auf seite 218 heißt es das dem verteidiger auch die spruchabwehr würfel zur verfügung stehen heißt Antimagie meine frage diesbezüglich ist bekommt er den wert den man in antimagie setzt oder den gesamtwert der sich aus dem Magie Atribut plus der Fähigkeit antimagie zusammen setzt.


SR4A hat geschrieben:Amul schützt drei seiner Freunde mit Spruchabwehr, als sie plötzlich mit einem Manaball angegriffen werden. Jeder seiner drei Freunde wirft seine eigene Willenskraft, um dem Zauber zu widerstehen, und erzielt jeweils 1 Erfolg. Amul wirft seine Spruchabwehr einmal und erzielt 2 Erfolge. Die Spruchabwehr­-Erfolge werden zu den Erfolgen jedes Ziels addiert, sodass jedes 3 (1 + 2) Erfolge hat, um sich gegen den Manaball zu wehren.


Das bedeutet: Ja, der Gesamtwert wird gewürfelt, Nein, er bekommt den nicht, sondern der zaubernde Magier würfelt für ihn, er bekommt die Erfolge.

So, zum initiieren und aufrechterhalten der Antimagie:
Magie ist Manamanipulation. Ebenso die Antimagie. Für Magie ist Mana notwendig. Ebenso für die Antimagie. Ein mundaner Charakter der kein Mana beeinflussen kann, kann nicht astral angegriffen werden da er keinen Angriffspunkt für das Mana bildet. Ebenso kann keine Antimagie auf ihn gewirkt werden. In dem Moment, wo ein erwachter Charakter mittels Magie Mana auf einen mundanen Charakter wirkt ( oder theoretisch ein erwachter Charakter auf sich selbst was interessant wird wenn man zum Beispiel einen Verbesserungszauber bei einem feindlichen Zauberer unterbinden möchte) kann auch mittels Antimagie eine Manamanipulation auf diesen gewirkt werden, die der Magie entgegenwirkt. Regeltechnisch unterstrichen durch die Phrase "gegen einen Zauber zu schützen, der gerade gewirkt wird" .
Da in diesem Moment die Spruchabwehr ( antimagischer Art) von dem Zauberer aktiv gewürfelt ( sprich: gezaubert) wird, gilt sie im folgenden wie ein aufrechterhaltender Zauber ( quasi ein Antizauber geboren aus Antimagie). Man kann sich das als Manaloch vorstellen zu dessen Erschaffung fremdgewirktes* Mana notwendig ist. Solange das Ziel des 'Antizaubers' im Blickfeld des Zauberers bleibt, bleibt dieser aufrechterhalten. Daraus folgt, das sich ein erschaffenes Manaloch über das gesamte Blickfeld des Zauberers ausbreiten kann (nach Vorstellung des Zauberers, sprich: nur die Charaktere schützend die der Zauberer zuvor angesagt hat). Der Antizauber ( das Manaloch) wird fallengelassen sobald der Zauberer dies entscheidet oder das Ziel das Blickfeld des Zauberers verlassen hat und dieser in seiner nächsten darauffolgenden freien Handlung den Blickkontakt nicht wiederherstellt. Das bedeutet dass ein Zauberer zwei unterschiedliche Ziele die nicht im selben Blickfeld (des Zauberers) stehen zwar (in seinen freien aktionen 'hin und her blickend') zu jeder zeit mittel Antimagie schützen kann, während eines solchen magischen Schutz-Vorgangs jedoch nicht den Fokus besitzt einen Zielgerichteten Zauber zu wirken. Entscheidet sich der Zauberer jedoch für ein Ziel(seines Antizaubers) kann er dieses im periphären Blickwinkel ( und somit in seinem Blickfeld) behalten und sich auf ein anderes Ziel für seine magischen zauber konzentrieren.

* Fremdgewirktes Mana ist zu diesem Vorgang notwendig, da ein Zauberer der Antimagie auf sich selber wirkt trotzdem Magie wirken kann; das bedeutet dass seine eigene Manamanipulation magischer Art unabhängig von seiner Manamanipulation antimagischer Art arbeitet, und daher nicht von ihm selbst beeinflusst werden kann. Das soll bedeuten das ein Magier durch seine Fähigkeit das Mana zu beeinflussen zwar 'aktiv' das Mana in seiner Umebung stören kann ( Antimagie zaubern durch antimagische Manamanipulation) jedoch nicht einen Zauber auf ein Ziel wirken kann und gleichzeitig einen Antizauber auf dasselbe Ziel um das 'manaloch' zu initiieren ( und damit den Antizauber); soviel zu mundanen Charakteren. Sollte ein Zauberer einen befreundeten Zauberer schützen wollen kann er dieses mittels seiner Antimagie tun sobald der befreundete Zauberer einen Zauber wirkt. Daraufhin ist dieser jedoch in seinen eigenen Zaubern durch den bestehenden Antizauber gleichsam gehemmt wie geschützt.

Das Aufrechterhalten mag zur Folge haben das weitere Zauber auf geschützte Ziele gewirkt werden. Betrachten wir dies anhand eines Beispiels. Einem mundanen Charakter X steht ein befreundeter Zauberer Y und eine befreundete, ebenfalls mundane Charakterin Z zur Seite. Ihnen gegenüber stehen ein Zauberer Hermetischer Tradition A, ein Schamane des Totems Ratte B und ein Adept auf dem Weg der Magie C. Y sagt an das er X und Z mittels Antimagie beschützt. C zaubert einen Energieblitz auf X. Y schützt X mit seiner Antimagie ( und würfelt mit Fertigkeit Antimagie + Attribut Magie die Spruchabwehrprobe, deren Erfole X zu seiner Spruchwiderstandsprobe dazurechnen darf) und 'erschafft ein Manaloch' ( Antizauber) um X und Z ( im Blickfeld von Y). Nun greift B mittels einem Betäubungsblitz X an. Der noch aktive Antizauber auf X wirkt dem entgegenen, das bedeutet X kann erneut die zuvor gewürfelten Erfolge seiner Spruchwiderstandsprobe hinzurechnen ( ohne das Y etwas tun muss außer X im Blickfeld zu behalten). X bewegt sich nun aus dem Blickfeld von Y heraus. Daraufhin ist A am Zug und greift X mittels Flammenwerfer an. Da Y seitdem X dessen Blickfeld nicht verlassen hat keine freie Handlung vollziehen konnte ist X nachwievor mit einem Manaloch umgeben ( sprich von dem Antizauber geschützt). Also darf er wiederrum die beim ersten Angriff ermittelten Spruchabwehrerfolge zu Hilfe nehmen. Y muss sich jetzt entscheiden den Blick auf X zu richten um ihn weiterhin mittels Antimagie zu beschützen (dh das Manaloch um X herum mittel antimagischer Manamanipulation aufzufrischen / aufrechterhaltender antimagischer Zauber ) oder ( Z im Blickfeld bahltend) einen Zauber auf die Feinde zu wirken. Egal wie er sich entscheidet, Z ist bis zu Y nächster freier Handlung vom Manaloch umgeben und durch den Antizauber geschützt. Sollte Z jetzt magisch angegriffen werden darf sie die Spruchwiderstandserfolge von Y benutzen da das sie beschützende Manaloch mit dieser Antimagischen Stärke ( Wurf von Y ) definiert ist.

Das alles ist dermassen tiefgreifende Regelinterpretationen die mehr Aufwand und Zusammenarbeit von Sascha und mir erfordert hat als es der eine oder andere abendfüllende Run getan hat. Damit will ich sage; alles was da oben steht ist vorerst Regeltechnisch gültig. Diskussionen und Interpretationen sind natürlich trotzdem erwünscht. Änderungen und Erweiterungen vorbehalten.
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon Sara » Do 10. Sep 2015, 22:03

also ein paar fragen habe ich noch dinge die ich nicht so ganz verstanden habe.

frage 1.
verstehe ich das richtig das wen ich sagen wir mal ich schütze knax und aiden und wirke dan einen zauber bsp. schwarm. sollten die zwei jetz inerhalb des bereiches des zaubers sein dürfen sie nicht meine zusäzlichen erfolge nehmen?
wen nein ließ bitte bei frage zwei weiter
wen ja wieso das.

Frage 2.
ich lese da das nur einmal gewürfelt wird und das für alle darauffolgende proben gilt sehe ich das richtig.
wen nein ließ bitte bei frage drei weiter
wen ja wieso soweit ich das in den regeln verstanden habe muss für jeden zauber neu gewürfelt werden nur wen mehrere geschützte ziele von dem selben zauber getroffen werden wird nur einmal für iesen zauber gewürfelt

Frage 3.
du schreibst wen ich einen befreundeten magier schütze werden seine zauber davon negativ beeinflusst das verstehe ich nicht die spruch abwehr ist zur abwehr also wen er angegriffen wird und nicht wen er angreift
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Re: Spruchabwehr

Beitragvon KampfSchneggy » Do 10. Sep 2015, 22:24

1. Nein, dürfen sie nicht

2. Ja, das siehst du richtig. Wenn du eine Regelstelle hast die uns widerlegt, dann poste sie bitte.

3. Spruchabwehr wehrt Sprüche ab. Ein Flächenzauber unterscheidet nicht nach Freund und Feind
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