Beitrag von Herr Schmitt » Do 10. Sep 2015, 21:34
Sara hat geschrieben:habe mal eine frage zu spruchabwehr
im GRW auf seite 218 heißt es das dem verteidiger auch die spruchabwehr würfel zur verfügung stehen heißt Antimagie meine frage diesbezüglich ist bekommt er den wert den man in antimagie setzt oder den gesamtwert der sich aus dem Magie Atribut plus der Fähigkeit antimagie zusammen setzt.
SR4A hat geschrieben:Amul schützt drei seiner Freunde mit Spruchabwehr, als sie plötzlich mit einem Manaball angegriffen werden. Jeder seiner drei Freunde wirft seine eigene Willenskraft, um dem Zauber zu widerstehen, und erzielt jeweils 1 Erfolg. Amul wirft seine Spruchabwehr einmal und erzielt 2 Erfolge. Die Spruchabwehr-Erfolge werden zu den Erfolgen jedes Ziels addiert, sodass jedes 3 (1 + 2) Erfolge hat, um sich gegen den Manaball zu wehren.
Das bedeutet: Ja, der Gesamtwert wird gewürfelt, Nein,
er bekommt den nicht, sondern der zaubernde Magier würfelt
für ihn,
er bekommt die Erfolge.
So, zum initiieren und aufrechterhalten der Antimagie:
Magie ist Manamanipulation. Ebenso die Antimagie. Für Magie ist Mana notwendig. Ebenso für die Antimagie. Ein mundaner Charakter der kein Mana beeinflussen kann, kann nicht astral angegriffen werden da er keinen Angriffspunkt für das Mana bildet. Ebenso kann keine Antimagie auf ihn gewirkt werden. In dem Moment, wo ein erwachter Charakter mittels Magie Mana auf einen mundanen Charakter wirkt ( oder theoretisch ein erwachter Charakter auf sich selbst was interessant wird wenn man zum Beispiel einen Verbesserungszauber bei einem feindlichen Zauberer unterbinden möchte) kann auch mittels Antimagie eine Manamanipulation auf diesen gewirkt werden, die der Magie entgegenwirkt. Regeltechnisch unterstrichen durch die Phrase "gegen einen Zauber zu schützen, der gerade gewirkt wird" .
Da in diesem Moment die Spruchabwehr ( antimagischer Art) von dem Zauberer aktiv gewürfelt ( sprich: gezaubert) wird, gilt sie im folgenden wie ein aufrechterhaltender Zauber ( quasi ein Antizauber geboren aus Antimagie). Man kann sich das als Manaloch vorstellen zu dessen Erschaffung fremdgewirktes* Mana notwendig ist. Solange das Ziel des 'Antizaubers' im Blickfeld des Zauberers bleibt, bleibt dieser aufrechterhalten. Daraus folgt, das sich ein erschaffenes Manaloch über das gesamte Blickfeld des Zauberers ausbreiten kann (nach Vorstellung des Zauberers, sprich: nur die Charaktere schützend die der Zauberer zuvor angesagt hat). Der Antizauber ( das Manaloch) wird fallengelassen sobald der Zauberer dies entscheidet oder das Ziel das Blickfeld des Zauberers verlassen hat und dieser in seiner nächsten darauffolgenden freien Handlung den Blickkontakt nicht wiederherstellt. Das bedeutet dass ein Zauberer zwei unterschiedliche Ziele die nicht im selben Blickfeld (des Zauberers) stehen zwar (in seinen freien aktionen 'hin und her blickend') zu jeder zeit mittel Antimagie schützen kann, während eines solchen magischen Schutz-Vorgangs jedoch nicht den Fokus besitzt einen Zielgerichteten Zauber zu wirken. Entscheidet sich der Zauberer jedoch für ein Ziel(seines Antizaubers) kann er dieses im periphären Blickwinkel ( und somit in seinem Blickfeld) behalten und sich auf ein anderes Ziel für seine magischen zauber konzentrieren.
* Fremdgewirktes Mana ist zu diesem Vorgang notwendig, da ein Zauberer der Antimagie auf sich selber wirkt trotzdem Magie wirken kann; das bedeutet dass seine eigene Manamanipulation magischer Art unabhängig von seiner Manamanipulation antimagischer Art arbeitet, und daher nicht von ihm selbst beeinflusst werden kann. Das soll bedeuten das ein Magier durch seine Fähigkeit das Mana zu beeinflussen zwar 'aktiv' das Mana in seiner Umebung stören kann ( Antimagie zaubern durch antimagische Manamanipulation) jedoch nicht einen Zauber auf ein Ziel wirken kann und gleichzeitig einen Antizauber auf dasselbe Ziel um das 'manaloch' zu initiieren ( und damit den Antizauber); soviel zu mundanen Charakteren. Sollte ein Zauberer einen befreundeten Zauberer schützen wollen kann er dieses mittels seiner Antimagie tun sobald der befreundete Zauberer einen Zauber wirkt. Daraufhin ist dieser jedoch in seinen eigenen Zaubern durch den bestehenden Antizauber gleichsam gehemmt wie geschützt.
Das Aufrechterhalten mag zur Folge haben das weitere Zauber auf geschützte Ziele gewirkt werden. Betrachten wir dies anhand eines Beispiels. Einem mundanen Charakter X steht ein befreundeter Zauberer Y und eine befreundete, ebenfalls mundane Charakterin Z zur Seite. Ihnen gegenüber stehen ein Zauberer Hermetischer Tradition A, ein Schamane des Totems Ratte B und ein Adept auf dem Weg der Magie C. Y sagt an das er X und Z mittels Antimagie beschützt. C zaubert einen Energieblitz auf X. Y schützt X mit seiner Antimagie ( und würfelt mit Fertigkeit Antimagie + Attribut Magie die Spruchabwehrprobe, deren Erfole X zu seiner Spruchwiderstandsprobe dazurechnen darf) und 'erschafft ein Manaloch' ( Antizauber) um X und Z ( im Blickfeld von Y). Nun greift B mittels einem Betäubungsblitz X an. Der noch aktive Antizauber auf X wirkt dem entgegenen, das bedeutet X kann erneut die zuvor gewürfelten Erfolge seiner Spruchwiderstandsprobe hinzurechnen ( ohne das Y etwas tun muss außer X im Blickfeld zu behalten). X bewegt sich nun aus dem Blickfeld von Y heraus. Daraufhin ist A am Zug und greift X mittels Flammenwerfer an. Da Y seitdem X dessen Blickfeld nicht verlassen hat keine freie Handlung vollziehen konnte ist X nachwievor mit einem Manaloch umgeben ( sprich von dem Antizauber geschützt). Also darf er wiederrum die beim ersten Angriff ermittelten Spruchabwehrerfolge zu Hilfe nehmen. Y muss sich jetzt entscheiden den Blick auf X zu richten um ihn weiterhin mittels Antimagie zu beschützen (dh das Manaloch um X herum mittel antimagischer Manamanipulation aufzufrischen / aufrechterhaltender antimagischer Zauber ) oder ( Z im Blickfeld bahltend) einen Zauber auf die Feinde zu wirken. Egal wie er sich entscheidet, Z ist bis zu Y nächster freier Handlung vom Manaloch umgeben und durch den Antizauber geschützt. Sollte Z jetzt magisch angegriffen werden darf sie die Spruchwiderstandserfolge von Y benutzen da das sie beschützende Manaloch mit dieser Antimagischen Stärke ( Wurf von Y ) definiert ist.
Das alles ist dermassen tiefgreifende Regelinterpretationen die mehr Aufwand und Zusammenarbeit von Sascha und mir erfordert hat als es der eine oder andere abendfüllende Run getan hat. Damit will ich sage; alles was da oben steht ist vorerst Regeltechnisch gültig. Diskussionen und Interpretationen sind natürlich trotzdem erwünscht. Änderungen und Erweiterungen vorbehalten.
[quote="Sara"]habe mal eine frage zu spruchabwehr
im GRW auf seite 218 heißt es das dem verteidiger auch die spruchabwehr würfel zur verfügung stehen heißt Antimagie meine frage diesbezüglich ist bekommt er den wert den man in antimagie setzt oder den gesamtwert der sich aus dem Magie Atribut plus der Fähigkeit antimagie zusammen setzt. [/quote]
[quote="SR4A"]Amul schützt drei seiner Freunde mit Spruchabwehr, als sie plötzlich mit einem Manaball angegriffen werden. Jeder seiner drei Freunde wirft seine eigene Willenskraft, um dem Zauber zu widerstehen, und erzielt jeweils 1 Erfolg. Amul wirft seine Spruchabwehr einmal und erzielt 2 Erfolge. Die Spruchabwehr-Erfolge werden zu den Erfolgen jedes Ziels addiert, sodass jedes 3 (1 + 2) Erfolge hat, um sich gegen den Manaball zu wehren.[/quote]
Das bedeutet: Ja, der Gesamtwert wird gewürfelt, Nein, [b]er[/b] bekommt den nicht, sondern der zaubernde Magier würfelt [b]für [/b]ihn, [b]er[/b] bekommt die Erfolge.
So, zum initiieren und aufrechterhalten der Antimagie:
Magie ist Manamanipulation. Ebenso die Antimagie. Für Magie ist Mana notwendig. Ebenso für die Antimagie. Ein mundaner Charakter der kein Mana beeinflussen kann, kann nicht astral angegriffen werden da er keinen Angriffspunkt für das Mana bildet. Ebenso kann keine Antimagie auf ihn gewirkt werden. In dem Moment, wo ein erwachter Charakter mittels Magie Mana auf einen mundanen Charakter wirkt ( oder theoretisch ein erwachter Charakter auf sich selbst was interessant wird wenn man zum Beispiel einen Verbesserungszauber bei einem feindlichen Zauberer unterbinden möchte) kann auch mittels Antimagie eine Manamanipulation auf diesen gewirkt werden, die der Magie entgegenwirkt. Regeltechnisch unterstrichen durch die Phrase "gegen einen Zauber zu schützen, der gerade gewirkt wird" .
Da in diesem Moment die Spruchabwehr ( antimagischer Art) von dem Zauberer aktiv gewürfelt ( sprich: gezaubert) wird, gilt sie im folgenden wie ein aufrechterhaltender Zauber ( quasi ein Antizauber geboren aus Antimagie). Man kann sich das als Manaloch vorstellen zu dessen Erschaffung fremdgewirktes* Mana notwendig ist. Solange das Ziel des 'Antizaubers' im Blickfeld des Zauberers bleibt, bleibt dieser aufrechterhalten. Daraus folgt, das sich ein erschaffenes Manaloch über das gesamte Blickfeld des Zauberers ausbreiten kann (nach Vorstellung des Zauberers, sprich: nur die Charaktere schützend die der Zauberer zuvor angesagt hat). Der Antizauber ( das Manaloch) wird fallengelassen sobald der Zauberer dies entscheidet oder das Ziel das Blickfeld des Zauberers verlassen hat und dieser in seiner nächsten darauffolgenden freien Handlung den Blickkontakt nicht wiederherstellt. Das bedeutet dass ein Zauberer zwei unterschiedliche Ziele die nicht im selben Blickfeld (des Zauberers) stehen zwar (in seinen freien aktionen 'hin und her blickend') zu jeder zeit mittel Antimagie schützen kann, während eines solchen magischen Schutz-Vorgangs jedoch nicht den Fokus besitzt einen Zielgerichteten Zauber zu wirken. Entscheidet sich der Zauberer jedoch für ein Ziel(seines Antizaubers) kann er dieses im periphären Blickwinkel ( und somit in seinem Blickfeld) behalten und sich auf ein anderes Ziel für seine magischen zauber konzentrieren.
* Fremdgewirktes Mana ist zu diesem Vorgang notwendig, da ein Zauberer der Antimagie auf sich selber wirkt trotzdem Magie wirken kann; das bedeutet dass seine eigene Manamanipulation magischer Art unabhängig von seiner Manamanipulation antimagischer Art arbeitet, und daher nicht von ihm selbst beeinflusst werden kann. Das soll bedeuten das ein Magier durch seine Fähigkeit das Mana zu beeinflussen zwar 'aktiv' das Mana in seiner Umebung stören kann ( Antimagie zaubern durch antimagische Manamanipulation) jedoch nicht einen Zauber auf ein Ziel wirken kann und gleichzeitig einen Antizauber auf dasselbe Ziel um das 'manaloch' zu initiieren ( und damit den Antizauber); soviel zu mundanen Charakteren. Sollte ein Zauberer einen befreundeten Zauberer schützen wollen kann er dieses mittels seiner Antimagie tun sobald der befreundete Zauberer einen Zauber wirkt. Daraufhin ist dieser jedoch in seinen eigenen Zaubern durch den bestehenden Antizauber gleichsam gehemmt wie geschützt.
Das Aufrechterhalten mag zur Folge haben das weitere Zauber auf geschützte Ziele gewirkt werden. Betrachten wir dies anhand eines Beispiels. Einem mundanen Charakter X steht ein befreundeter Zauberer Y und eine befreundete, ebenfalls mundane Charakterin Z zur Seite. Ihnen gegenüber stehen ein Zauberer Hermetischer Tradition A, ein Schamane des Totems Ratte B und ein Adept auf dem Weg der Magie C. Y sagt an das er X und Z mittels Antimagie beschützt. C zaubert einen Energieblitz auf X. Y schützt X mit seiner Antimagie ( und würfelt mit Fertigkeit Antimagie + Attribut Magie die Spruchabwehrprobe, deren Erfole X zu seiner Spruchwiderstandsprobe dazurechnen darf) und 'erschafft ein Manaloch' ( Antizauber) um X und Z ( im Blickfeld von Y). Nun greift B mittels einem Betäubungsblitz X an. Der noch aktive Antizauber auf X wirkt dem entgegenen, das bedeutet X kann erneut die zuvor gewürfelten Erfolge seiner Spruchwiderstandsprobe hinzurechnen ( ohne das Y etwas tun muss außer X im Blickfeld zu behalten). X bewegt sich nun aus dem Blickfeld von Y heraus. Daraufhin ist A am Zug und greift X mittels Flammenwerfer an. Da Y seitdem X dessen Blickfeld nicht verlassen hat keine freie Handlung vollziehen konnte ist X nachwievor mit einem Manaloch umgeben ( sprich von dem Antizauber geschützt). Also darf er wiederrum die beim ersten Angriff ermittelten Spruchabwehrerfolge zu Hilfe nehmen. Y muss sich jetzt entscheiden den Blick auf X zu richten um ihn weiterhin mittels Antimagie zu beschützen (dh das Manaloch um X herum mittel antimagischer Manamanipulation aufzufrischen / aufrechterhaltender antimagischer Zauber ) oder ( Z im Blickfeld bahltend) einen Zauber auf die Feinde zu wirken. Egal wie er sich entscheidet, Z ist bis zu Y nächster freier Handlung vom Manaloch umgeben und durch den Antizauber geschützt. Sollte Z jetzt magisch angegriffen werden darf sie die Spruchwiderstandserfolge von Y benutzen da das sie beschützende Manaloch mit dieser Antimagischen Stärke ( Wurf von Y ) definiert ist.
Das alles ist dermassen tiefgreifende Regelinterpretationen die mehr Aufwand und Zusammenarbeit von Sascha und mir erfordert hat als es der eine oder andere abendfüllende Run getan hat. Damit will ich sage; alles was da oben steht ist vorerst Regeltechnisch gültig. Diskussionen und Interpretationen sind natürlich trotzdem erwünscht. Änderungen und Erweiterungen vorbehalten.